Ohne Roaming
kein barrierefreier Notruf
an die Rettungsleitstellen (112)
oder Polizei (110)

Derzeit wird  über die Vergabe der 5G Lizenzen kontrovers diskutiert.

Dabei ist auch das Thema Roaming für die Mobilfunknutzer besonders relevant.

Derzeit beträgt die Netzabdeckung der Fläche in Deutschland 70%. Die verbleibenden 30% ebenfalls zu versorgen, stellt einen gewaltigen Aufwand dar. Dieser Aufwand könnte durch die Aufteilung auf die drei Netzbetreiber reduziert werden.
Wenn man von einem parallelen Ausbau und einer theoretischen Realisierungszeit von 5 Jahren ausgeht, wäre eine flächendeckende Versorgung, beginnend 2019, im Jahre 2024 denkbar, anstatt darauf bis 2034 warten zu müssen.
Und mit einem bereits ab 2019 realisierten Roaming zwischen den 3 Netzbetreibern könnten darüber hinaus schon kurzfristig einige Versorgungslücken für die Mobilfunknutzer geschlossen werden.

Bei mobilen Notrufen kann derzeit lediglich ein Sprachnotruf abgesetzt werden. Mit der Umstellung auf internetbasierte Dienste im Rahmen der Digitalisierung besteht künftig die Möglichkeit, Notrufe barrierefrei mit Zusatzinformationen, wie den genauen Standort des Notrufenden und weitere Informationen, direkt an die Rettungsleitstelle oder Polizei zu übermitteln. Besonders Menschen mit Behinderung (speziell sprach- und hörgeschädigte) sind auf diese Dienste angewiesen. Aber auch eine Vielzahl von Beschäftigten mit Alleinarbeitsplätzen, wie in der Land- und Forstwirtschaft, erfordern bei Unfällen eine funktionierende Notrufmöglichkeit zu den Rettungsleitstellen.

Bürger aus dem Ausland können in Deutschland über das Roaming telefonieren, SMS versenden und empfangen oder mobil im Internet surfen.
So stellt sich die Frage, warum soll dieser Service den inländischen Kunden der Netzbetreiber verwehrt sein?

Mit den derzeitigen Regelungen -ohne Roaming- wird eine schnelle Hilfe bei Notrufen vielfach verhindert!

Die jetzige Diskussion zur Vergabe der 5G Lizenzen, welche lediglich für kleine Funkzellen geeignet sind, ermöglichen keine flächendeckende Mobilfunkversorgung im ländlichen Raum. Dies wird aber mit den bereits 2016 versteigerten, aber noch nicht nutzbaren  Frequenzblöcken und künftigen 5G Frequenzblöcken machbar. https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Projekt2016/projekt2016-node.html

Somit handelt es sich, insbesondere bei Notrufen, um ein grundsätzliches Anliegen, welches alle Funknetze, wie UMTS (3G), LTE (4G) und künftig 5G betrifft.

Wichtig sind zunächst eine flächendeckende sowie lückenlose Mobilfunkabdeckung und keine Gigabit Versprechungen.

Hier die 1. Stellungnahme an die Bundesnetzagentur (PDF) vom 21. September 2018
und die 2. Stelllungnahme an die Bundesnetzagentur (PDF) vom 4. Oktober 2018

Stellungnahme des Ministers Ministerium f. Wirtschaft und Energie Brandenburg (PDF)
Stellungnahme Deutscher Faxnotruf (PDF)

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